Hausrat

Hausratversicherung und kleine Kinder

Für den Schutz von Einrichtungsgegenständen, und dazu gehören selbstverständlich auch Kindermöbel, schließen Sie als Eltern eine Hausratversicherung ab. Bei den meisten Versicherungsgesellschaften wird der Hausrat zum Neuwert versichert. Damit ersetzen die Versicherung Möbel, Teppiche, Elektronikgeräte und auch hochwertiges Spielzeug, also den gesamten Hausrat, wenn er durch Brände, Explosionen bzw. Implosionen oder Blitzschlag geschädigt wird. Auch gegen Einbruchdiebstahl und Vandalismus schützt die Versicherung. Durch Leitungswasser, welches aus defekten Schläuchen vom Geschirrspüler oder der Waschmaschine austritt, können Einrichtungsgegenstände unbrauchbar werden, Ihr Versicherungspartner übernimmt die Kosten. Schäden durch Sturm und Hagel sind ebenfalls bereits eingeschlossen, optional können weitere Elementarereignisse wie Starkregen, Überschwemmung oder Erdrutsch versichert werden. Viele Versicherungsnehmer ergänzen den Versicherungsschutz um den Fahrraddiebstahl und die Glasversicherung. Auch Hausrat, der in Nebengebäuden oder im Keller untergebracht wird, ist versichert. 

Eine Hausratpolice muss nicht teuer sein. Bei dem Vergleich der Versicherungsangebote beachten Sie aber bitte nicht nur die Höhe der Tarife, sondern vor allem die Leistungen, die im Schadensfall übernommen werden. Die Versicherungsgesellschaften übernehmen die Schadenskosten zwar zum Neuwert, die Erstattungen sind jedoch durch die vereinbarten Deckungssummen begrenzt. Die Deckungssummen bei der Hausratversicherung orientieren sich am Standard der Einrichtung. Für eine übliche Ausstattung der Wohnung oder des Hauses sollte eine durchschnittliche Deckungssumme von 700-800 Euro je Quadratmeter gewählt werden. Ist Ihre Wohnung hochwertig eingerichtet, rechnen Sie ruhig einmal zusammen, welche Werte Sie hier angesammelt haben. Wählen Sie dann eine entsprechende Deckungssumme, denn nur können Sie sich vor einem finanziellen Schaden bei einem Totalverlust schützen.

In den Versicherungsschutz für die Wohnungseinrichtung sind auch Brände und Leitungswasserschäden eingechlossen. Eltern fragen sich häufig, ob die Versicherung auch dann Leistungen übernimmt, wenn Kinder den Schaden verursacht haben. Nicht selten argumentieren die Schadensregulierer dann mit einer Verletzung der Aufsichtspflicht. Im Ernstfall diese Streitfrage zu klären bleibt oft den Juristen überlassen. Bei Abschluss der Versicherung können Sie jedoch in den Versicherungsbedingungen nachlesen, ob auch Fahrlässigkeit oder sogar grobe Fahrlässigkeit versichert ist. Dann würde die Versicherung wenigstens einen Teil des Schadens übernehmen. Ob nun eine Hausratversicherung sinnvoll ist oder nicht, muss man im Einzelfall jedoch stets selbst entscheiden.