Für
den Schutz von Einrichtungsgegenständen, und dazu gehören selbstverständlich
auch Kindermöbel, schließen Sie als Eltern eine Hausratversicherung ab. Bei den
meisten Versicherungsgesellschaften wird der Hausrat zum Neuwert versichert.
Damit ersetzen die Versicherung Möbel, Teppiche, Elektronikgeräte und auch
hochwertiges Spielzeug, also den gesamten Hausrat, wenn er durch Brände,
Explosionen bzw. Implosionen oder Blitzschlag geschädigt wird. Auch gegen
Einbruchdiebstahl und Vandalismus schützt die Versicherung. Durch
Leitungswasser, welches aus defekten Schläuchen vom Geschirrspüler oder der
Waschmaschine austritt, können Einrichtungsgegenstände unbrauchbar werden, Ihr
Versicherungspartner übernimmt die Kosten. Schäden durch Sturm und Hagel sind
ebenfalls bereits eingeschlossen, optional können weitere Elementarereignisse
wie Starkregen, Überschwemmung oder Erdrutsch versichert werden. Viele
Versicherungsnehmer ergänzen den Versicherungsschutz um den Fahrraddiebstahl und
die Glasversicherung. Auch Hausrat, der in Nebengebäuden oder im Keller
untergebracht wird, ist versichert.
Eine Hausratpolice muss nicht
teuer sein. Bei dem Vergleich der Versicherungsangebote beachten Sie aber bitte
nicht nur die Höhe der Tarife, sondern vor allem die Leistungen, die im
Schadensfall übernommen werden. Die Versicherungsgesellschaften übernehmen die
Schadenskosten zwar zum Neuwert, die Erstattungen sind jedoch durch die
vereinbarten Deckungssummen begrenzt. Die Deckungssummen bei der
Hausratversicherung orientieren sich am Standard der Einrichtung. Für eine
übliche Ausstattung der Wohnung oder des Hauses sollte eine durchschnittliche
Deckungssumme von 700-800 Euro je Quadratmeter gewählt werden. Ist Ihre Wohnung
hochwertig eingerichtet, rechnen Sie ruhig einmal zusammen, welche Werte Sie
hier angesammelt haben. Wählen Sie dann eine entsprechende Deckungssumme, denn
nur können Sie sich vor einem finanziellen Schaden bei einem Totalverlust
schützen.
In den Versicherungsschutz für die Wohnungseinrichtung sind
auch Brände und Leitungswasserschäden eingechlossen. Eltern fragen sich häufig,
ob die Versicherung auch dann Leistungen übernimmt, wenn Kinder den Schaden
verursacht haben. Nicht selten argumentieren die Schadensregulierer dann mit
einer Verletzung der Aufsichtspflicht. Im Ernstfall diese Streitfrage zu klären
bleibt oft den Juristen überlassen. Bei Abschluss der Versicherung können Sie
jedoch in den Versicherungsbedingungen nachlesen, ob auch Fahrlässigkeit oder
sogar grobe Fahrlässigkeit versichert ist. Dann würde die Versicherung
wenigstens einen Teil des Schadens übernehmen. Ob nun eine Hausratversicherung sinnvoll ist oder nicht, muss man im Einzelfall
jedoch stets selbst entscheiden.